Regierung will Produkthaftung auf Software ausweiten
BERLIN (dpa-AFX) - Wer durch ein defektes Produkt einen Schaden erleidet, soll nach dem Willen der Bundesregierung mehr Rechte bekommen. Sie will die Produkthaftung ausweiten, mit der Hersteller für Sachschäden und Körperverletzungen durch fehlerhafte Produkte geradestehen müssen, das soll künftig auch für Software, einschließlich KI-Software, gelten.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf billigte das Bundeskabinett in Berlin. Nun befasst sich der Bundestag damit, dessen Zustimmung erforderlich ist. Damit werden neue EU-Vorgaben in das deutsche Recht übertragen.
Relevant sind die geplanten Neuerungen zum Beispiel bei Unfällen mit autonom fahrenden Fahrzeugen. Zudem soll es generell leichter werden, Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz vor Gericht durchzusetzen. Unter anderem sollen Geschädigte unter gewissen Voraussetzungen auch bei Betreibern von Online-Plattformen Ansprüche geltend machen können.
Hubig: Egal ob Bügeleisen oder Software
"Egal, ob das Bügeleisen kaputt geht oder die Software spinnt, für Verbraucherinnen und Verbraucher ist der Schaden der gleiche", erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD).
Geplant ist auch, dass für ein Produkt, das schon auf dem Markt ist und noch einmal wesentlich umgestaltet wird, künftig der umgestaltende Hersteller als Hersteller haften soll. Bei Herstellern außerhalb der EU sollen unter bestimmten Umständen weitere Akteure wie Importeure und Lieferanten haftbar sein. Auch der Nachweis einer Schädigung, mit der Verbraucher Schadenersatz geltend machen können, wird einfacher./hrz/DP/jha
Hinweis:
ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen.
Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich
dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch
eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link
„Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für
diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.