Hintergrund ist der im kommenden Jahr greifende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Demnach haben künftig alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung.
In den Folgejahren wird der Anspruch auf die Klassenstufen zwei bis vier erweitert, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Kindern der ersten bis vierten Klasse der Rechtsanspruch zusteht.
Verlängerung soll Ländern und Kommunen mehr Luft verschaffen
Um die Voraussetzungen dafür schaffen zu können, stellt der Bund den Ländern 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Mit der Möglichkeit, die Finanzhilfen noch bis Ende 2029 abzurufen, solle es Ländern und Kommunen erleichtert werden, "begonnene und geplante Maßnahmen auch unter schwierigen Rahmenbedingungen zu realisieren", wie es in der Mitteilung zum Kabinettsbeschluss heißt.
Bildungsministerin Prien betonte, dass die Maßnahme "verlässliche Planungsgrundlagen" schaffe. "So kann weiter an guten und erreichbaren Angeboten für jedes Grundschulkind gearbeitet werden", erklärte Prien.
Mit dem künftigen Rechtsanspruch soll die Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita für viele Familien entsteht, wenn Kinder eingeschult werden.
Experten sehen in der Umsetzung allerdings eine Herkulesaufgabe. Unter anderem der Städte- und Gemeindebund hatte schon vor längerer Zeit auf den großen Personalbedarf hingewiesen. Auch müssen bundesweit genügend Räume zur Verfügung stehen, um die Kinder länger betreuen zu können./faa/DP/zb
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.