- Die neue E-Auto-Prämie hat 100.000 Anträge erhalten.
- Die Prämie ist für Privatautos bis zu 6.000 Euro erhältlich.
- Fördermittel reichen für geschätzt 800.000 Fahrzeuge.
- Energiekrise als Kurstreiber:
Diese 5 Aktien könnten durchstarten (hier klicken)
Das Geld komme Menschen zugute, die vorher nicht einmal daran gedacht hätten, sich ein E-Auto zu kaufen, sagte Schneider. Die Hälfte der Antragsteller hatte demnach ein Haushaltsjahreseinkommen von maximal 45.000 Euro, drei Viertel verdienten maximal 60.000 Euro. "Besonders wichtig ist mir, dass die soziale Staffelung wirkt", betonte Schneider.
Förderfähig sind Kauf und Leasing neuer Elektroautos, bestimmter Plug-in-Hybride, die sowohl mit Strom als auch mit Treibstoff fahren können, sowie Elektroautos mit sogenannten Reichweitenverlängerern. Letztere sind kleine Verbrennungsmotoren, die die Reichweite von Elektroautos erhöhen.
Voraussetzung ist eine Zulassung des Fahrzeugs seit dem 1. Januar dieses Jahres. Die Höhe des staatlichen Zuschusses hängt von Fahrzeug, Einkommen und Familiengröße ab und kann bei bis zu 6.000 Euro liegen. Die Prämie gilt nur für Privatautos, nicht für Dienstwagen. Die vorhandenen Fördermittel in Höhe von insgesamt drei Milliarden Euro reichen nach Regierungsangaben für geschätzt 800.000 geförderte Fahrzeuge im Zeitraum von 2026 bis 2029.
Die vorangegangene Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte die frühere Kaufprämie Ende 2023 eingestellt, um Haushaltslöcher zu stopfen. Die aktuelle Bundesregierung aus Union und SPD einigte sich dann auf neue Kaufanreize, insbesondere für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen./sl/DP/zb
| Strategie | Hebel | |||
| Steigender Kurs |
Call
|
5
|
10
|
20
|
| Fallender Kurs |
Put
|
5
|
10
|
20
|
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.