Wer sich eine Fahrt ohne Ticket "in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten", muss nach Paragraf 265a Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe rechnen. Wird die Strafe nicht gezahlt, droht eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe. "Betroffen sind vor allem erwerbslose, obdachlose und Menschen mit geringem Einkommen", teilte der "Freiheitsfonds" mit. Die SPD möchte das Schwarzfahren schon länger entkriminalisieren.
"Jetzt zeigt sich, ob die SPD zu ihrem Wort steht", sagte "Freiheitsfonds"-Gründer Arne Semsrott. Justizministerin Hubig habe die Chance, Paragraf 265a abzuschaffen "und damit gleichzeitig die Justiz zu entlasten und Steuern in Millionenhöhe zu sparen". Insgesamt habe das Projekt bereits rund 1.400 Menschen aus dem Gefängnis befreit und dem Staat etwa 20 Millionen Euro Unterbringungskosten gespart./wim/DP/jha
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