"Wenn man etwas haben will, zahlt man dafür. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, dann nicht. Eigentlich ganz einfach. Beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist dieses Prinzip aber leider Gottes ausgehebelt. Es gilt, dass pro Wohnung geblecht werden muss. Letztlich ist nur jener sicher vor dem Zwangsbeitrag, der unter einer Brücke schläft. Das kann es doch wohl nicht sein - zumal es sich beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht um eine unabwendbare hoheitliche Staatsaufgabe handelt. Bei den Klagen, die der Verwaltungsgerichtshof dazu behandelt, geht es auch um eine mögliche einseitige politische Färbung der Sender. Tatsächlich haben Studien ergeben, dass die dortigen Journalisten mit großer Mehrheit SPD, Grüne und Linke bevorzugen. Somit repräsentieren sie in der politischen Haltung schon mal nicht die Gesamtbevölkerung. Nun können sich Berichterstatter jeglicher politischer Couleur um Objektivität bemühen. Wobei aber das Einfließen persönlicher Neigungen kaum vermeidbar ist."/DP/jha
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