"Dass es künftig auch eine bedarfsorientierte Wehrpflicht geben kann, ist breit diskutiert worden. Dafür bräuchte es bekanntermaßen ein weiteres Gesetz, das der Bundestag noch beschließen müsste. Aus der nun kritisierten Regel zu Auslandsaufenthalten ablesen zu wollen, dass diese Wehrpflicht auf jeden Fall kommen wird, ist nicht seriös. Grundlage dafür sind allein die Aufwuchszahlen für das Personal der Bundeswehr, das durch die Musterungspflicht und Freiwilligkeit gewonnen werden soll. Dennoch hat das Ministerium in den vergangenen Tagen kommunikativ zu viele Lücken gelassen. Auch auf Nachfragen beim Ministerium blieb unklar, was die Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte in der Praxis bedeutet. Ob trotz der genannten Sanktionsfreiheit ein Antrag beim Karrierecenter nötig wird oder die Genehmigung wirklich automatisch als erteilt gilt, blieb offen./yyzz/DP/he
Hinweis:
ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen.
Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich
dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch
eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link
„Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für
diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.