"Ob "kleiner Nazi" oder "Drecks-Suffkopp'": Schon als Oppositionsführer hat sich Friedrich Merz gewehrt und Strafanzeigen wegen Beleidigung gestellt. Dass er als Kanzler gegen Schmähungen vorgehen würde, war nicht überraschend. Das ist sein verbrieftes, aber überstrapaziertes, Recht. Nicht zu rechtfertigen ist das Geheimnis, dass das Kanzleramt daraus macht. Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass Merz Recherchen über diese Strafverfahren ermöglichen muss. Die Justiz hat klargestellt: Wenn es um die politische Spitze des Landes geht, darf Transparenz nicht aus politischen oder "schutzwürdigen" Erwägungen unter den Teppich gekehrt werden. Die Pressefreiheit ist kein dekoratives Grundrecht, das Politiker nach Belieben dosieren dürfen."/yyzz/DP/he
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