"So würdig und selbstbestimmt, wie sie ihr Leben führten, gestalteten die Kessler-Zwillinge mit Hilfe von Ärzten und eines Vereins auch ihren Tod. Nach einem Schlaganfall wollte keine ohne die andere weiterleben. Soll man sie dafür verurteilen? Noch immer hadern manche, vor allem kirchlich gebundene Menschen mit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zum assistierten Suizid von 2020, das es erstmals erlaubt, die Hilfe von Ärzten und Sterbehilfevereinen beim Freitod in Anspruch zu nehmen. Vielen anderen aber, die schwerstkrank und hoffnungslos sind, nahm dieses Urteil die Angst vor einem Ende unter Qualen. Betroffenen wie ihm lässt das Urteil bis zuletzt eine Wahl, und das ist gut so. Um es mit den Worten der Verfassungsrichter zu sagen: Das Persönlichkeitsrecht umfasst ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Über dieses Recht kann auch die Kirche nicht verfügen."/DP/jha
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