Polizeiüberwachung mittels Trojaner ist ein lässlicher, weil vom Grundgesetz vorgesehener Grundrechtsbruch. Das sieht das Bundesverfassungsgericht auch so und richtet aus: Übertreibt nicht so, überwacht nicht jeden Hühnerdieb komplett und gebt wenigstens an, welches Grundrecht ihr gerade verletzt ("Zitiergebot"). Ihr habt mal wieder Pfusch geliefert. Das macht aber nichts: Hierzulande legen 69 Millionen Smartphonenutzer freiwillig diese Fußfesseln an und liefern ihre Daten dem Überwachungskapitalismus. Konzernchefs, die Trump hofieren, müssen sich ums Recht nicht kümmern./yyzz/DP/zb
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