- Buckelwal strandete in der Ostsee.
- Das Tier blockiert nicht die Seefahrt.
- Es gibt keine Pflicht, den Wal zu retten.
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"Mitfühlen ist das eine. Jedem ist es unbenommen, mit dem in der Ostsee gestrandeten Buckelwal zu leiden, im gleichen Gewässer zu baden, sich zu solidarisieren. Die andere Frage ist aber, ob sich der halbe Staatsapparat mit Timmy befassen muss. (.) Der große Säuger blockiert weder die christliche Seefahrt, noch ist er durch Menschenhand gestrandet. Der Mensch, als Teil der Natur, mag auch daran seinen Anteil haben. Er ist aber nicht in der Pflicht, das Tier gleichsam wider die Natur mit großem Aufwand wieder in Bewegung zu setzen. Schutz vor menschlichen Störern kann geboten sein. Das Tier seinem offenbar instinktiv gewählten Schicksal zu überlassen, ist nicht grausam. Sondern eine Hilfe im Sterben oder auch zum Weiterleben, wie wir es dem Geschöpf schuldig sind."/DP/jha
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