Paulaner hat das Wellendesign seiner Flasche in den Farben gelb, orange, rot, pink und lila schützen lassen und sieht seine Rechte durch das Design des Emsländer Getränkeherstellers Berentzen verletzt. Auch auf dem Etikett der Mische gebe es eine geschwungene Gestaltung, argumentierte das Münchner Unternehmen vor Gericht. Und vergleiche man die Farben mit denen auf der Mio-Mio-Flasche, seien sie teilweise mit dem bloßen Auge nicht zu unterscheiden. Zu 100 Prozent identisch sind die Farben aber nicht.
Grundsätzlich argumentiert die Brauerei, dass Farben oder Farbkombinationen dann zur Marke werden, wenn sie vom Kunden als Herkunftsnachweis verstanden werden.
Wellen, Farben und Tapeten: Worum gestritten wird
Berentzen, das vor allem für Spirituosen wie "Apfelkorn" bekannt ist, hatte hingegen argumentiert, dass farbenfrohe Gestaltung bei Cola-Mix-Getränken häufig vorkomme. Es sei abwegig, dass der Verbraucher im Supermarkt wegen Farben und Formen auf die Idee komme, dass Mio Mio mit Paulaner zusammengehöre. Zudem habe man nun mal Kreise und keine Wellen auf seiner Flasche abgebildet. Die Idee dazu soll von einer ähnlich gestalteten Tapete im ehemaligen Studentenzimmer des heutigen Marketingchefs kommen.
Der Paulaner-Anwalt hielt die Tapete in der mündlichen Verhandlung Anfang Juli dagegen für irrelevant. Rein rechtlich gehe es um die Frage, ob Berentzen eigene und ältere Gegenrechte habe - die entstünden aber nicht durch die Existenz einer Tapete an der Wand.
Warum Paulaner vor Gericht zieht
Doch was befürchtet Paulaner, wenn Konkurrenten Cola-Mix-Getränke auf den Markt bringen, deren Flaschen den eigenen ähnlich sind? Das würde die eigene Marke schwächen, sagte Lars Schmidt, Chef der Rechtsabteilung bei Paulaner, jüngst der "Süddeutschen Zeitung". Die Fünf-Farben-Welle diene dann irgendwann nicht mehr als Herkunftsnachweis. Gehe man nicht gegen ähnliche Produkte vor, untergrabe man die eigene juristische Position und könne sich dann nicht mehr wehren, wenn andere Hersteller ein optisch ähnliches Produkt auf den Markt brächten.
Nicht das erste Spezi-Verfahren
Es ist nicht das erste Mal, dass Paulaner die Konkurrenz wegen des Spezi-Designs verklagt. Erst im März hatte das Landgericht in einem ähnlichen Fall zugunsten der Münchner entschieden. Damals war es um die "Brauerlimo" der Homburger Karlsberg Brauerei gegangen. Das Gericht wertete die Farbgestaltung damals als Herkunftshinweis.
2022 war Paulaner in einem anderen Spezi-Streit selbst Beklagte. Die kleinere Brauerei Riegele aus Augsburg hatten mit den Münchnern über die Rechte am Namen Spezi gestritten und vergeblich versucht, Lizenzgebühren für den Namen zu bekommen./laf/DP/zb
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.