dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 270

Patriot-Lieferung an die Ukraine kann anlaufen

BERLIN (dpa-AFX) - Die Lieferung zweier Patriot-Luftverteidigungssysteme an die Ukraine kann nach Angaben der Bundesregierung anlaufen. Voraussetzung sei gewesen, dass der US-Hersteller im Gegenzug schnellstmöglich neue Systeme liefern werde, damit Deutschland seinen Nato-Verpflichtungen auch weiterhin gerecht werden könne, sagte Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD). "Diese Zusage von US-Seite ist da." Daher könne Deutschland die Ukraine zunächst mit Startgeräten und dann mit weiteren Systemanteilen unterstützen.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Die ukrainische Flagge. (Symbolbild)
Quelle: - ©unsplash.com:

Konkret soll die Bundeswehr in den kommenden Tagen in einem ersten Schritt weitere Patriot-Startgeräte ("Launcher") an die Ukraine liefern, wie das Ministerium mitteilte. In einem zweiten Schritt werde sie innerhalb der nächsten zwei bis drei Monate weitere Systemanteile übergeben, um damit die Luftverteidigung der Ukraine mit zusätzlichen Patriot-Batterien zu stärken.

Vereinbarung mit den USA

Mit dem US-Verteidigungsministerium sei vereinbart, dass Deutschland im Gegenzug als erste Nation und beschleunigt neu produzierte Systeme der neuesten Generation erhalte. Die Finanzierung erfolge durch Deutschland.

Ursprünglich war geplant, zwei Patriot-Systeme für jeweils etwa eine Milliarde Euro in den USA zu kaufen und direkt in die Ukraine zu bringen. Da sie aber nicht sofort lieferbar sind, soll nun die Bundeswehr zunächst zwei ihrer noch neun Patriots abgeben und dann Ersatz aus den USA bekommen./sam/DP/nas

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend