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Nullrunde beim Bürgergeld - Reformgesetz

BERLIN (dpa-AFX) - Beim Bürgergeld ändert sich zum neuen Jahr erst einmal nichts. Die rund 5,5 Millionen Bürgergeld-Beziehenden müssen mit einer Nullrunde auskommen. Alleinstehende bleiben auch 2026 bei 563 Euro im Monat. Kinder erhalten weiter je nach Alter 357 bis 471 Euro. Bereits 2025 gab es eine Nullrunde, nachdem die Regelsätze 2023 und 2024 deutlich erhöht worden waren.

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Das Arbeitsministerium hatte sich im September, als die Nullrunde per Verordnung im Kabinett beschlossen wurde, auf die Gesetzeslage berufen. Sichergestellt werde, "dass das Existenzminimum gewährleistet wird", betonte die Regierung.

Derzeit ist eine Bürgergeldreform in der Gesetzgebung. Sie soll im Frühjahr im Bundestag beschlossen werden. Mit der Reform, die SPD-Chefin Bärbel Bas als Arbeitsministerin nach den Vorgaben der Koalition entworfen hatte, soll der Name "Bürgergeld" gestrichen werden. Die Grundsicherung soll nach strengeren Kriterien als bisher fließen. Eine komplette Streichung des Gelds soll möglich werden, wenn Beziehende des staatlichen Gelds als nicht erreichbar gelten. Die Jobcenter sollen der Vermittlung in Arbeit Vorrang geben./bw/DP/zb


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