- Beim Bürgergeld ändert sich 2026 erst einmal nichts.
- Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro im Monat.
- Eine Bürgergeldreform soll im Frühjahr beschlossen werden.
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Das Arbeitsministerium hatte sich im September, als die Nullrunde per Verordnung im Kabinett beschlossen wurde, auf die Gesetzeslage berufen. Sichergestellt werde, "dass das Existenzminimum gewährleistet wird", betonte die Regierung.
Derzeit ist eine Bürgergeldreform in der Gesetzgebung. Sie soll im Frühjahr im Bundestag beschlossen werden. Mit der Reform, die SPD-Chefin Bärbel Bas als Arbeitsministerin nach den Vorgaben der Koalition entworfen hatte, soll der Name "Bürgergeld" gestrichen werden. Die Grundsicherung soll nach strengeren Kriterien als bisher fließen. Eine komplette Streichung des Gelds soll möglich werden, wenn Beziehende des staatlichen Gelds als nicht erreichbar gelten. Die Jobcenter sollen der Vermittlung in Arbeit Vorrang geben./bw/DP/zb
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