Davon unabhängig läuft beim OLG aber ein zweites Berufungsverfahren, das der Nord-Stream-Sachwalter Transliq anstrengte. Dessen Konten waren von der Sparkasse ebenfalls gekündigt worden. Das Stralsunder Landgericht hatte in seinem Urteil vom 11. März dieses Jahres Klagen der Transliq AG dagegen zurückgewiesen. Aus Sicht des Gerichtes gab es auch hier eine Grundlage für eine ordentliche Kündigung. Die Sparkasse hatte auch hier zur Begründung auf die Gefahr möglicher US-Sanktionen verwiesen.
Die Hintergründe
Nord Stream 2 sollte Erdgas aus Russland durch zwei Stränge einer 1.200 Kilometer langen Pipeline in der Ostsee nach Deutschland bringen. Sie wurde fertig gebaut, ging aber nie in Betrieb. Kurz nach dem russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 stoppte die deutsche Regierung das Projekt. Bei einem Anschlag wurde einer der Stränge 2022 beschädigt.
Nord Stream 2 AG kann indes weiter nach einem neuen Investor suchen. Das Gericht im Schweizer Kanton Zug genehmigte am vergangenen Freitag den Nachlassvertrag. Die Entscheidung könne noch angefochten werden, so das Gericht. Deshalb würden keine weiteren Details bekanntgegeben.
In Medien wurde zuletzt über den Einstieg von US-Investoren spekuliert. Genannt wird etwa der wohlhabende US-Geschäftsmann und Unterstützer von US-Präsident Donald Trump, Stephen P. Lynch. Der Betrieb könne Teil einer amerikanisch-russischen Vereinbarung zur Beilegung des Ukraine-Kriegs werden, hieß es. Der russische Außenminister Sergej Lawrow hatte im März im staatlichen Fernsehen gesagt: "Über Nord Stream wird gesprochen."/hr/DP/men
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