LUXEMBURG (dpa-AFX) - Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu den sogenannten Trassenpreisen beeinflusst auch die Reformpläne des Bundesverkehrsministeriums zu dem Thema. "Das Urteil wird in die Überlegungen einbezogen werden", teilte ein Sprecher des Ministeriums mit. Der derzeitige Zeitplan sehe vor, dass die Reform des Trassenpreissystems zur Fahrplanperiode im kommenden Jahr wirksam werde.
Bei den Trassenpreisen handelt es sich um eine Art Schienenmaut, die die Verkehrsunternehmen für die Nutzung der Infrastruktur an den Netzbetreiber Deutsche Bahn zahlen müssen. Für den Regionalverkehr waren die Kosten bisher allerdings gedeckelt - zulasten von Güter- und Fernverkehr.
Der EuGH hat nun entschieden, dass dieser Preisdeckel nicht mit europäischem Recht vereinbar ist. Mit dem Urteil drohen den Unternehmen in großem Umfang Mehrkosten.
Dem Bundesverkehrsministerium zufolge schafft die Entscheidung der Richterinnen und Richter in Luxemburg Rechtssicherheit. "Es ist derzeit noch unklar, ob die Entgelte im SPNV ohne die Trassenpreisbremse höher oder niedriger hätten ausfallen müssen", teilte das Ministerium mit. Dies müsse nun die Bundesnetzagentur ermitteln. Die Abkürzung SPNV steht für Schienenpersonennahverkehr./vni/DP/jha
Hinweis:
ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen.
Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich
dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch
eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link
„Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für
diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.