dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 219

Ministerium: Neue Spritpreisregel startet am 1. April

BERLIN (dpa-AFX) - Die neue Preisregel für Tankstellen soll nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums am 1. April in Kraft treten. Eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist für den 31. März geplant, wie ein Sprecher des Ministeriums mitteilte. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung darüber berichtet.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:
Hinweis
Zeitungsständer (Symbolbild).
Quelle: - © Global_Pics / iStock Unreleased / Getty Images:

Die Regel ist Teil des sogenannten Kraftstoffmaßnahmenpakets, das in kurzer Zeit von Bundesregierung und Parlament beschlossen wurde. Am Freitag setzte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier seine Unterschrift unter das Gesetz. Damit wäre die neue Regel bereits kurz danach in Kraft getreten.

"Die beteiligten Akteure haben uns gebeten, für eine reibungslose Umsetzung auf ein Inkrafttreten zum 1. April hinzuwirken", begründete der Ministeriumssprecher die Verzögerung. "In Absprache mit dem Bundesamt für Justiz ist dementsprechend eine Veröffentlichung für den 31. März geplant."

Mit der neuen Regel dürfen Tankstellen ihre Preise künftig nur noch einmal täglich erhöhen, und zwar um 12.00 Uhr. Ziel ist es, stärkere Preisschwankungen zu begrenzen und für mehr Transparenz zu sorgen. Preissenkungen kann es dagegen auch weiterhin jederzeit geben. Vorbild ist eine ähnliche Regel in Österreich. Wegen des Iran-Kriegs waren die Preise für Diesel und Super kräftig in die Höhe geschossen./skc/DP/zb


Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend