In dem vor gut einem Jahr gestarteten Register haben inzwischen rund 319.200 Menschen Erklärungen zu ihrer generellen Spendenbereitschaft festgehalten. Dabei stimmten 82,9 Prozent Organentnahmen nach dem Tod uneingeschränkt zu, wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als Betreiber auf Anfrage mitteilte. Einen Widerspruch dokumentierten 8,1 Prozent.
Lange Wartelisten auf Spenderorgane
Das Portal www.organspende-register.de ist seit März 2024 online. Dort kann man ab dem Alter von 16 Jahren dokumentieren, ob man zu einer Spende nach dem Tod bereit ist oder nicht. Die Angaben sind freiwillig und können jederzeit geändert und gelöscht werden. Organspendeausweise und andere Erklärungen auf Papier sind weiter möglich. Das Register ist Kern eines Gesetzes von 2020, das auf mehr Information und leichteres Dokumentieren von Entscheidungen zielt. Demnach soll man sich auch auf Ämtern ins Register eintragen können.
Organe wie Nieren, Lebern oder Herzen für schwer kranke Patienten werden dringend benötigt. Im vergangenen Jahr gaben 953 Menschen für den Todesfall Organe für andere frei, nach 965 im Jahr 2023. Zugleich standen Ende 2024 knapp 8.300 Menschen auf Wartelisten.
Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, beklagte, das zentrale Online-Register zur Spendenbereitschaft verfehle sein Ziel meilenweit. "Den Menschen wird die Eintragung viel zu kompliziert gemacht", sagte er. Daher müssten - wie 2020 vom Bundestag beschlossen - auch Pass- und Ausweisstellen an das Register angebunden werden./shy/DP/he
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.