- Im Freistaat gibt es keine Hinweise auf Angriffe.
- Landratsämter müssen Notfallpläne regelmäßig aktualisieren.
- 96 Kreisverwaltungsbehörden bereiten sich auf Stromausfälle vor.
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Die Vorbereitung auf mögliche Stromausfälle sei zentraler Bestandteil der Krisenvorsorge, so Herrmann weiter. Landratsämter, kreisfreie Städte und Gemeinden in Bayern seien verpflichtet, Notfallpläne vorzuhalten und regelmäßig zu aktualisieren.
Evakuierungspläne in den Kommunen
Bei einem langanhaltenden Stromausfall im Winter mit Frost wären umfangreiche Evakuierungsmaßnahmen möglich. Diese beinhalteten neben der kurzfristigen Belegung von Pensionen und Hotels auch die Einrichtung von Aufnahme- und Betreuungsstellen in Messe-, Sport- und Veranstaltungshallen. Sämtliche 96 Kreisverwaltungsbehörden müssten Pläne für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung von mindestens 1.000 Personen vorhalten.
Zudem würden weitere Notstromgerätesätze beschafft. Mittelfristig sollen alle 96 Kreisverwaltungsbehörden mit einem solchen ausgestattet sein. 20 Sätze mit Netzersatzanlagen, Lichtmasten und mobilen Stromerzeugern stünden bereits zur umgehenden Auslieferung bereit.
Die Fachgruppen Elektroversorgung des Technischen Hilfswerkes (THW) sollen mit leistungsstarken Notstromaggregaten ausgestattet werden, um im Bedarfsfall Einsatzstellen, Notunterkünfte sowie Einrichtungen der kritischen Infrastruktur wie Kliniken oder Wasserversorgungsanlagen zu unterstützen.
Der Schutz der Betriebsanlagen kritischer Infrastrukturen ist laut Ministerium grundsätzlich Aufgabe der Betreiber, im Bereich der Stromversorgung also der Energieversorgungsunternehmen./fuw/DP/jha
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