- Im Vorjahr gab es 501.667 Widersprüche gegen Bescheide.
- Die Zahl der Klagen stieg von 48.785 auf 53.164.
- 61,14 Prozent der Widersprüche wurden zurückgewiesen.
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Bearbeitet und entschieden wurden von den Jobcentern im Vorjahr 476.728 Widersprüche. 61,14 Prozent sind demnach zurückgewiesen oder von den Betroffenen selbst zurückgezogen worden.
Die Gerichte haben im Jahr 2025 52.858 Klagen abgeschlossen - in zwei Dritteln der Fälle wurde das Vorgehen der Jobcenter bestätigt, bei den restlichen Fällen kam es nach den Klagen zu neuen Entscheidungen.
Worum geht es bei den Widersprüchen?
Am häufigsten ging es nach BA-Angaben bei den Widersprüchen um Entscheidungen, die die Berechnung der Unterkunftskosten betrafen, sowie um die Aufhebung und Erstattung von Bürgergeld und um die Anrechnung von Einkommen beziehungsweise Vermögen. Außerdem widersprachen Bürgergeld-Empfänger Entscheidungen zur Einbehaltung von Bürgergeld bei Überzahlungen und zur fehlenden Mitwirkung.
Die meisten der 404 Jobcenter in Deutschland werden gemeinsam von der BA und der jeweiligen Kommune betrieben, es gibt aber auch Jobcenter in kommunaler Eigenverantwortung ohne Beteiligung der Bundesagentur./zk/DP/mis
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