dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 1078

Medien: Putin droht mit weiteren Gebietsforderungen

MOSKAU (dpa-AFX) - Russlands Präsident Wladimir Putin will einem Medienbericht zufolge weitere Gebiete in der Ukraine beanspruchen, wenn Kiew jetzt nicht schnell den bisherigen Forderungen Moskaus zustimmt. Die Ukraine müsse den Verlust der Krim und der Gebiete Luhansk, Donezk, Saporischschja und Cherson anerkennen, soll Putin der Tageszeitung "Kommersant" zufolge bei einem Treffen mit russischen Unternehmern hinter verschlossenen Türen gesagt haben. Tue Kiew dies in nächster Zeit, dann werde Moskau keine Ansprüche auf Odessa und andere Regionen erheben.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Vladimir Putin ist der langjährige Präsident Russlands, ein ehemaliger KGB-Offizier, bekannt für seine autoritäre Regierungsführung und seinen bedeutenden geopolitischen Einfluss.
Quelle: - pixabay.com:

Das Treffen fand unmittelbar vor dem Telefonat Putins mit US-Präsident Donald Trump statt. Dort lehnte Putin eine umfassende Waffenruhe vorerst ab. Russland war vor gut drei Jahren in das Nachbarland einmarschiert.

Dem Bericht zufolge zeigte sich der 72-Jährige optimistisch, dass die ukrainischen Streitkräfte die russischen Truppen nicht weiter aufhalten können. "Sie schaffen es nicht, sich einzugraben", zitierte das Blatt unter Berufung auf die anwesenden Unternehmer eine Aussage aus dem Geheimtreffen.

Tatsächlich hat das russische Militär im vergangenen Jahr rund 3.600 Quadratkilometer ukrainischen Bodens besetzt - eine Fläche fast 1,5-mal so groß wie das Saarland. Zuletzt ist das Tempo des russischen Vormarschs in der Ukraine allerdings deutlich gesunken./bal/DP/jha


Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend