- Le Pen kämpft gegen ihre Verurteilung zu mutmaßlichem Betrug.
- Der Prozess beginnt morgen um 13.30 Uhr in Paris.
- Le Pen könnte bei bestätigtem Urteil nicht kandidieren.
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Der Prozess dreht sich um die mögliche Scheinbeschäftigung von Assistenten mehrerer französischer Europaabgeordneter zwischen den Jahren 2004 und 2016. Zentraler Vorwurf ist, dass Le Pens Partei Front National, mittlerweile umbenannt in Rassemblement National, Gelder für parlamentarische Assistenten bekam, die aber zumindest in Teilen für die Partei gearbeitet hätten. Le Pen wies die Vorwürfe stets zurück.
In erster Instanz war Le Pen im vergangenen Jahr schuldig gesprochen worden. Das Gericht urteilte, dass ihr mit sofortiger Wirkung das passive Wahlrecht auf fünf Jahre entzogen wird. Es verurteilte die Rechtspopulistin zudem zu zwei Jahren Haft mit elektronischer Fußfessel und zwei weiteren Jahren auf Bewährung und verhängte eine Geldstrafe von 100.000 Euro.
Sollte das Berufungsgericht die Strafe und die sofortige Anwendung des Wahlausschlusses bestätigen, bliebe Le Pen eine Kandidatur für das französische Präsidentenamt im kommenden Jahr verwehrt. Die 57-Jährige hat selbst bereits angekündigt, nach dem Berufungsurteil - und noch vor einer möglichen Entscheidung über eine Revision - über ihre Kandidatur zu entscheiden./rbo/DP/nas
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