Landgericht Frankfurt verhängt zusätzliche 30.000 Euro Ordnungsgelder gegen DocMorris wegen Unterlassungsverstoß
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Das Landgericht Frankfurt verhängte zwei weitere Ordnungsgelder von je 15.000 € gegen DocMorris wegen Verstößen gegen Unterlassungsverpflichtungen.
Das Landgericht Frankfurt hat gegen den Arzneimittelversand DocMorris zwei weitere Ordnungsgelder in Höhe von insgesamt 30.000 Euro verhängt, da das Unternehmen gegen eine gerichtliche Unterlassungsverpflichtung bezüglich unzulässiger Werbeaktionen (Gutscheine und Rezeptboni) verstoßen hat. Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR), die den Rechtsstreit führt, konnte zudem bereits erste Ordnungsgelder erfolgreich über ein niederländisches Gericht vollstrecken.
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