Aber auch "über die längere Strecke" werde man innerhalb der Bundesregierung und mit den Ländern darüber diskutieren müssen, so die 56-Jährige, die nach eigener Auskunft nicht damit gerechnet hat, dass sie Bundesjustizministerin werden sollte.
"In den nächsten Tagen und Wochen entscheiden"
Die bisherige Bildungsministerin von Rheinland-Pfalz fügte hinzu: "Es ist für mich aber auch völlig klar, dass wir eine wehrhafte Demokratie sind, dass wir ein Rechtsstaat sind, der auch Instrumente hat, um gegen Verfassungsfeinde, verfassungsfeindliche Bestrebungen vorzugehen und dass man das dann auch tun muss, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen."
Das werde jetzt die Frage sein, "die wir die nächsten Tage, Wochen entscheiden müssen, und zwar innerhalb der gesamten Bundesregierung", sagte Hubig. Dabei werde man sich unterschiedlichen Aspekten widmen, etwa auch der Frage der staatlichen Parteienfinanzierung und des Umgangs mit Beamtinnen und Beamten, die Mitglied in einer nun vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingeschätzten Partei seien.
Am Freitag war bekanntgeworden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hat. Die AfD reichte inzwischen Klage dagegen beim zuständigen Verwaltungsgericht Köln ein.
Seit Tagen wird nun über mögliche Konsequenzen debattiert. Diskutiert wird unter anderem ein möglicher Antrag auf Verbot, der vom Bundestag, der Bundesregierung oder dem Bundesrat beim Bundesverfassungsgericht gestellt werden kann./bw/DP/jha
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