Klage gegen Haferriegel: Gericht sieht Ritter Sport im Recht

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Ein Richterhammer (Symbolbild).
- pexels.com

STUTTGART (dpa-AFX) - Ritter Sport kann in einem Markenrechtsstreit auf einen Erfolg vor Gericht hoffen. Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Stuttgart signalisierte Zustimmung für die Klage des Schokoladenherstellers gegen die Firma Wacker aus Mannheim. Die Verpackungen seien "überdurchschnittlich" ähnlich, es bestehe Verwechslungsgefahr bei den Produkten, die zudem einen sehr ähnlichen Verwendungszweck hätten, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Stefani zu Beginn der Anhörung.

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Ritter Sport habe der Nutzung der Marke nicht zugestimmt. "Es ist ein Verstoß gegen das Markengesetz gegeben", sagte Stefani. Es bestehe Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz. (Az.: 2 U 3/26)

Im Anschluss sollten beide Seiten ihre Sicht der Dinge vortragen. Wann eine Entscheidung des Oberlandesgerichts vorliegen wird, war zunächst unklar.

Ritter Sport klagte 2025 gegen die Firma Wacker

Ritter Sport hatte 2025 den Mannheimer Hersteller des quadratischen Haferriegels "Monnemer Quadrat Bio" verklagt: Neben Schadenersatz verlangt das Unternehmen von Wacker nach Gerichtsangaben unter anderem, dass die bislang verwendete Verpackung nicht weiter genutzt und bereits ausgelieferte Ware zurückgerufen werden soll.

Der Schokoladenhersteller sieht durch die quadratische Verpackung des Haferriegels sein Markenrecht verletzt: Für Ritter Sport ist beim Deutschen Patent- und Markenamt eine Art Blanko-Verpackung registriert. Neutral ohne Aufdruck, aber mit den typischen Seitenlaschen und der Längsnaht zum Knicken auf der Rückseite.

Die Schwaben argumentieren zudem, dass es sich bei Schokolade und Müsliriegeln um ähnliche Waren handle, die von der gleichen Zielgruppe zum selben Anlass gegessen würden. Daher befürchte Ritter Sport eine Markenkollision, heißt es.

Landgericht Stuttgart sah keine Markenverletzung

Ritter Sport hatte im Januar vor dem Landgericht Stuttgart verloren und gegen die Entscheidung Berufung eingelegt. Der Vorsitzende Richter sah nach eigener Aussage keine Markenverletzung.

Kunden der Wacker GmbH können den quadratischen Haferriegel mit Kokos- oder Haselnussgeschmack mittlerweile nicht mehr im Internet bestellen - um möglichen höheren Schadenersatzforderungen später vorzubeugen. Das Produkt wurde laut Gründer Matteo Wacker vorübergehend durch einen klassischen länglichen Riegel ersetzt - mit dem Namen "Monnemer Klageriegel"./jak/DP/mis



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