- Der Bundestag hat die Neuauszählung der Wahl abgelehnt.
- Das BSW erhielt 4,981 Prozent der Zweitstimmen.
- Der Einspruch der Wagenknecht-Partei wurde als unbegründet erachtet.
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Laut amtlichem Endergebnis hatte das BSW bei der Wahl 4,981 Prozent der Zweitstimmen erhalten. Der Einzug in den Bundestag wurde nur um 9.529 Stimmen verpasst. Wegen möglicher Zählfehler hatte das BSW eine erneute Auszählung verlangt.
Der Bundestag hielt den Einspruch der Wagenknecht-Partei jedoch für unbegründet. Der Justiziar der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, betonte: "Es gab keine Wahlfehler, es gab keine Zählfehler, die eine Neuauszählung begründen könnten." Allen Hinweisen auf Verwechslungen sei nachgegangen und die Ergebnisse bei Bedarf längst korrigiert worden. Einzig die AfD argumentierte, nur mit einer Nachzählung lasse sich jede Ungewissheit ausräumen.
BSW und AfD zweifeln an Mehrheit der Koalition
BSW-Gründerin Wagenknecht erneuerte ihre Kritik am Verfahren: "Die selbst ernannte demokratische Mitte zeigt ihr zutiefst undemokratisches Gesicht." Der Parteivorsitzende Fabio De Masi ergänzte: "Deutschland hat womöglich einen Kanzler ohne legitime Mehrheit. Nur noch Karlsruhe kann jetzt unsere Verfassung schützen."
Sollte das BSW vor Gericht tatsächlich eine Neuauszählung durchsetzen und doch noch den Einzug in den Bundestag schaffen, hätte die schwarz-rote Koalition von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nämlich keine eigene Mehrheit mehr. Vor diesem Hintergrund stellte der AfD-Abgeordnete Fabian Jacobi infrage, ob die Regierung überhaupt legitimerweise im Amt ist: "Es schadet der Stabilität des Staates und dem Ansehen der Demokratie, wenn diese Zweifel nicht ausgeräumt werden."/ax/vsr/DP/men
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