- Der Streit um das Veltins-Erbe ist abgeschlossen.
- Carl Clemens Veltins legte keine Berufung ein.
- Der Streitwert des Erbes betrug 30 Millionen Euro.
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Das Landgericht hatte die Klage gegen seine Schwestern im Juni als unbegründet zurückgewiesen. Das von Carl Clemens Veltins infrage gestellte Testament seiner 1994 gestorbenen Mutter sei wirksam, so das Gericht damals. Mit einem Antrag auf Prozesskostenhilfe hatte der 63-Jährige daraufhin versucht, Voraussetzungen für eine Berufungsklage beim zuständigen Oberlandesgericht (OLG) zu schaffen. Diesen hatte das OLG allerdings wegen mangelnder Erfolgsaussichten Anfang November abgelehnt.
Streitwert des Erbes: 30 Millionen
Für die Entscheidung, auch ohne finanzielle Unterstützung in Berufung zu gehen, habe der Kläger in den vergangenen Wochen Zeit gehabt, aber keine entsprechenden Schritte eingeleitet, so der Gerichtssprecher. Die Akte sei daraufhin geschlossen worden, die Entscheidung des Landgerichts gelte damit.
Den Streitwert bezifferte das Landgericht Arnsberg im Sommer auf 30 Millionen Euro. Der heute 63-Jährige hatte vor Gericht eine angemessene Beteiligung am Erbe der Mutter und langjährigen Firmenchefin verlangt. Kurz nach seinem 18. Geburtstag hatte Carl Clemens Veltins nach eigener Darstellung schriftlich auf den Pflichtteil seines Erbes verzichtet, aber später vor Gericht versucht geltend zu machen, überrumpelt worden zu sein./fld/DP/nas
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