Das Gericht habe seine Entscheidungen sehr ausführlich und genau begründet. "Dessen ungeachtet haben diese Entscheidungen eine Bindungswirkung eben nur in Bezug auf die konkret behandelten drei Einzelfälle", sagte Hubig. Es sei auch nicht völlig ausgeschlossen, dass andere Gerichte in anderen Verfahren zu anderen Ergebnissen gelangten. "Fest steht, wir werden weitere gerichtliche Entscheidungen sehr genau beobachten. Und natürlich werden wir dann auch darüber sprechen, ob man mit Blick darauf an den Zurückweisungen von Asylsuchenden festhalten kann."
Merz hält an Zurückweisungen fest
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte vergangene Woche in einer Eilentscheidung festgestellt, die Zurückweisung dreier Somalier bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) sei rechtswidrig. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei, dürften sie nicht abgewiesen werden.
Dobrindt sagte, das Verwaltungsgericht habe angemerkt, dass die Begründung für die Anwendung von Artikel 72 - einer Ausnahmeregel im Europäischen Recht - nicht ausreichend sei. "Wir werden eine ausreichende Begründung liefern, aber darüber sollte der Europäische Gerichtshof entscheiden", sagte er vergangene Woche der Funke-Mediengruppe.
Kanzler Friedrich Merz (CDU) erklärte zuletzt, er halte an der Zurückweisung Asylsuchender an der Grenze auch nach der Gerichtsentscheidung fest./csd/DP/zb
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.