Hubig will Verstöße gegen Mietpreisbremse schärfer ahnden

dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 705
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen
Ein Wohnsiedlung (Symbolbild)
- ©unsplash.com

BERLIN (dpa-AFX) - Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will die Wirksamkeit der Mietpreisbremse verbessern. "Schutzlücken im Mietrecht" sollten geschlossen werden, sagte Hubig der Funke-Mediengruppe. "Mein Ziel ist, dass wir die Mietpreisbremse wirklich scharf schalten. Wenn derzeit der Vermieter gegen die Mietpreisbremse verstößt, muss er nur das zu viel gezahlte Geld dem Mieter zurückerstatten. Das reicht nicht."

Für dich zusammengefasst:
Hinweis

Hubig deutete an, was ihr vorschwebt: Eine Expertengruppe befasse sich gerade mit "Bußgeldern für Verstöße gegen die Mietpreisbremse" und einer "Reform der Regelung bei Mietwucher", sagte die Ministerin.

Probleme Kurzzeit-Vermietungen und Möblierung

Sie vertrat die Ansicht, dass die Mietpreisbremse wirke, das hätten mehrere Untersuchungen gezeigt. "Aber es gibt noch zu viele Möglichkeiten, die Mietpreisbremse auszuhebeln. Das betrifft vor allem die Kurzzeit-Vermietungen und die von möblierten Wohnungen. Mein Gesetzentwurf dazu wird derzeit im Bundestag beraten."

Die Mietpreisbremse sei jedoch kein Allheilmittel. "Es braucht schlicht mehr bezahlbaren Wohnraum", sagte die Justizministerin. Eine Enteignung großer Wohnungskonzerne, wie sie die Linkspartei in Berlin fordert, lehnte Hubig ab. "Eine Enteignung großer Unternehmen kostet viel und bringt wenig. Wir müssen stattdessen dafür sorgen, dass in neue Wohnungen investiert wird."

Werte aus dem Artikel:
LEG Immobilien Aktie 45,28 € +0,89%
Vonovia Aktie 16,815 € +0,45%

Angst vor Wohnungsverlust

Der Deutsche Mieterbund hatte Anfang des Monats auf die Angst vieler Mieter vor Wohnungsverlust hingewiesen. Diese schreckten dann auch davor zurück, ihre Rechte geltend zu machen - etwa mit einer Forderung nach Reduzierung der Miete unter Verweis auf die Mietpreisbremse. Sie gilt nur in Regionen, die als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen sind. Bei Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete dort zu Beginn höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen./brd/DP/zb


Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login
Knockout von Ing Markets Werbung

Passende Knock-Outs

Strategie Hebel
Steigender Kurs
Call
5
10
20
Fallender Kurs
Put
5
10
20
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000NB7TBA4 , DE000NG6VU24 , DE000NG6VUY7 , DE000NB7KN75 , DE000NB7N001 , DE000NB7R3C9 . Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken der Produkte. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.
Warnung
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlage­strategien geeignet.

Ähnliche Artikel

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend

Weitere Vorteile:

  • Kursalarme
  • Watchlists & Musterdepots
  • Börsenspiele & Community-Forum
  • Historische Kurse im CSV-Format
  • News & Themen abonnieren