- Hoffmann lehnt Grundgesetzänderung für Sozialstaat ab.
- Die Sozialstaatskommission präsentierte Reformvorschläge.
- Umsetzung der Maßnahmen könnte sich bis 2027 ziehen.
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Kommission macht Reformvorschläge
Eine Sozialstaatskommission, auf die sich Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt hatten, hatte Anfang der Woche weitgehende Reformvorschläge vorgelegt. Sie sehen Rechtsvereinfachungen vor: So soll etwa die Grundsicherung mit Wohngeld und Kinderzuschlag zusammengelegt werden und damit auch die zuständigen Behörden.
Die Kommission schlägt sogar eine vollständig einheitliche Verwaltungsstruktur für Erwerbsfähige und Nichterwerbsfähige vor - dafür wäre aber eine Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91e) nötig. Die schwarz-rote Koalition wäre dafür auf Stimmen aus der Opposition angewiesen.
Hoffmann sagte dazu: "Es gibt keine Zusammenarbeit mit der AfD, genauso wie mit der Linken. Der Eindruck, man müsse nur mal mit den Linken reden und dann helfen die einem, ist naiv. Wer einen Beitrag leisten soll, der fordert eine Gegenleistung."
Hoffmann betont Erwerbsanreize
Gleichzeitig betonte der CSU-Politiker, es werde unter den Vorschlägen der Kommission sicher Maßnahmen geben, die man schon Anfang 2027 in der Praxis umsetzen könne. Die reale Umsetzung werde sich durch das ganze Jahr 2027 ziehen.
Er sei froh gewesen, dass Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), betont habe, "dass wir mehr Erwerbsanreize setzen müssen. Und Dinge zurückdrängen, die die Erwerbsaufnahme verhindern." Die Frage, wie jemand in die Erwerbstätigkeit zurückkommt, müsse überall mitgedacht werden und habe Priorität./kli/DP/zb
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