Agnes Krüger
Agnes Krüger
Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) hat eine 1,49 Milliarden Euro schwere Strafe gegen Google (Alphabet A Aktie) vorerst aufgehoben. Diese Entscheidung ist jedoch kein endgültiger Freispruch für den Technologiekonzern, denn die Vorwürfe der EU-Kommission bleiben in weiten Teilen bestehen. Das Urteil signalisiert vielmehr, dass die Europäische Kommission bei ihrer Prüfung nicht alle notwendigen Details hinreichend berücksichtigt hat, insbesondere hinsichtlich der Ausschließlichkeitsklauseln, die Google zur Sicherung seiner marktbeherrschenden Stellung verwendet haben soll.
Im Jahr 2019 verhängte die EU-Kommission ein Bußgeld in Höhe von 1,49 Milliarden Euro gegen Google. Der Vorwurf: Google habe seine Marktmacht im Bereich der Suchmaschinenwerbung seit 2006 systematisch missbraucht. Im Mittelpunkt standen dabei Ausschließlichkeitsklauseln, durch die konkurrierende Anbieter von Online-Werbeflächen benachteiligt wurden. Diese Klauseln hatten das Ziel, Werbekunden an Google zu binden und Wettbewerbern den Zugang zu diesem lukrativen Markt zu erschweren.
Die Kommission sah in diesem Vorgehen einen klaren Verstoß gegen das europäische Kartellrecht, das den fairen Wettbewerb schützen soll. Google und seine Muttergesellschaft Alphabet (Alphabet C Aktie) legten jedoch Einspruch gegen die Entscheidung ein, was schließlich zur Überprüfung durch das EuG führte.
Das Gericht in Luxemburg bestätigte in seinem Urteil nun, dass Google tatsächlich Ausschließlichkeitsklauseln verwendet hat, die zu einer Einschränkung des Wettbewerbs geführt haben. Allerdings wurde die Strafe aus formalen Gründen aufgehoben: Die EU-Kommission habe nicht ausreichend geklärt, welche Klauseln in welchen Zeiträumen und auf welchen Märkten genau verwendet wurden. Diese Unschärfen müssen nun von der Kommission nachgebessert werden, bevor eine neue Entscheidung über die Verhängung eines Bußgeldes gefällt werden kann.
Ein weiterer wichtiger Aspekt des Urteils: Es wurde keine endgültige Entscheidung darüber getroffen, ob Google am Ende überhaupt ein Bußgeld zahlen muss. Vielmehr wurde der Fall zurück an die Kommission verwiesen, die nun die notwendigen Nachforschungen anstellen muss. Alternativ kann die Kommission das Urteil auch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anfechten, um eine höhere Instanz einzuschalten.
Das nun vorerst aufgehobene Bußgeld ist nur eine von mehreren Strafen, die die EU-Kommission in den letzten Jahren gegen Google verhängt hat. Bereits 2017 musste der US-Konzern eine Geldstrafe in Höhe von 2,42 Milliarden Euro zahlen, da er seinen eigenen Preisvergleichsdienst gegenüber anderen Anbietern bevorzugt hatte. Ein Jahr später, im Jahr 2018, folgte die bislang größte Strafe: 4,34 Milliarden Euro wegen illegaler Praktiken im Zusammenhang mit seinem Betriebssystem Android.
Während die Strafe von 2017 inzwischen vom Europäischen Gerichtshof bestätigt wurde, ist das Verfahren bezüglich der 2018 verhängten Strafe noch anhängig. Das EuG hatte 2022 das ursprüngliche Strafmaß auf 4,13 Milliarden Euro reduziert, jedoch steht die endgültige Entscheidung des EuGH noch aus.
Das Urteil des EuG stellt einen vorläufigen Etappensieg für Google dar. Die EU-Kommission wird sich nun erneut mit den Vorwürfen auseinandersetzen müssen und möglicherweise eine neue Strafe verhängen. Gleichzeitig bleibt die Tür offen für einen weiteren Rechtsstreit, sollte die Kommission das EuG-Urteil vor dem EuGH anfechten. In jedem Fall bleibt der Konflikt zwischen der EU und Google ein wichtiger Präzedenzfall im Bereich der Regulierung von Technologiegiganten und ihrer Marktmacht in der digitalen Wirtschaft.
Quelle: manager magazin
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