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Geschützte Herkunftsangaben nicht nur für Lebensmittel

BERLIN (dpa-AFX) - Bekannte geografische Angaben von Produkten sollen besser rechtlich geschützt werden können - nicht nur bei Lebensmitteln wie Lübecker Marzipan und Spreewälder Gurken. Geregelt werden soll dies künftig auch für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse, wie das Bundesjustizministerium und das Bundesagrarministerium zu gemeinsamem Gesetzesplänen mitteilten.

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Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte: ""Uhren aus Glashütte" können künftig genauso geschützt werden wie "Thüringer Rostbratwürste"." Dies fördere regionales Handwerk und traditionelle Industrie. Herkunft bürge in vielen Fällen für besondere Qualität, weshalb ein effektiver Schutz von Angaben dazu wichtig sei. "Wo Schwarzwälder Schinken draufsteht, da muss auch Schwarzwälder Schinken drin sein." Agrarminister Alois Rainer (CSU) sagte, für Hersteller sei es wichtig, solche Alleinstellungsmerkmale besser zu schützen.

Umsetzung einer EU-weiten Reform

Bei geschützten geografische Angaben geht es um Namen von Erzeugnissen, deren Eigenschaften auf einen Ursprung aus einem bestimmten Gebiet zurückzuführen sind, wie es zur Erläuterung hieß. Mit dem Gesetzentwurf soll eine EU-weite Reform in nationales Recht umgesetzt werden. Konkret geht es etwa auch um Erleichterungen bei der Eintragung für bestimmte Produkte./sam/DP/jha


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