Gerresheimer: Jahresabschluss 2025 wohl erst im Juni - SDax-Rausschmiss droht
DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Der mit Bilanzierungsfehlern ringende Verpackungsspezialist Gerresheimer muss wegen der Verschiebung der Vorlage des Geschäftsberichts 2025 voraussichtlich den Nebenwerteindex SDax verlassen. Laut Abstimmung mit dem Abschlussprüfer dürfte der testierte Jahres- und der Konzernabschluss erst nach dem 31. März veröffentlicht werden, teilte das Unternehmen am Dienstagabend mit. Bereits vor einigen Wochen hatte Gerresheimer dem eigentlich für Ende Februar geplanten Veröffentlichungsdatum eine Absage erteilt.
Die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses 2025 verzögere sich, da
die derzeit laufenden Untersuchungen einer zweiten externen
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Blick auf Geschäftsvorgänge im
Geschäftsjahr 2024 und 2025 und die Aufbereitung für die Abschlussprüfung
erforderlichen Unterlagen länger als erwartet dauerten, hieß es weiter. Angestrebt werde nun eine Veröffentlichung im Juni. Mit dieser Verzögerung würde Gerresheimer gegen die Index-Regeln der Deutschen Börse verstoßen und müsste daher den Nebenwerte-Index SDax verlassen.
Die eigentlich für den 3. Juni geplante Hauptversammlung muss auch verschoben werden. Und auch die Zahlen für das erste Geschäftsquartal müssen nun auf einen Termin nach dem bisher geplanten 16. April verschoben werden. Wie es weiter hieß, spricht Gerresheimer nun mit den Kreditgebern, um eine
Verlängerung der in den Finanzierungsverträgen festgelegten Vorlagepflichten
des Jahresabschlusses zu vereinbaren.
Zum Hintergrund: Gerresheimer hatte im Februar mitgeteilt, aufgrund interner Hinweise in Abstimmung mit dem Abschlussprüfer weitere Untersuchungen durch eine zweite Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Erfassung von Umsatzerlösen und Bilanzierung in den Geschäftsjahren 2024 und 2025 beauftragt zu haben.
Nach bisherigen Erkenntnissen hätten einzelne Mitarbeitende gegen interne Richtlinien und Bilanzierungsvorschriften verstoßen, hatte es in diesem Zusammenhang geheißen. Die daraus resultierenden Korrekturen im Konzernabschluss betreffen demnach im Wesentlichen die Erfassung von Umsatzerlösen und die Bilanzierung und Bewertung von Vorräten./mis
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