- Das Hamburger Landgericht gab Foodwatch gegen Edeka recht.
- Die Entscheidung ist bislang nicht rechtskräftig.
- Edeka darf zwei Produkte nicht wie zuvor bewerben.
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Die Entscheidung des Gerichts ist bislang nicht rechtskräftig. Die Berufungsfrist läuft. Diese beträgt einen Monat und beginnt mit der Zustellung des Urteils. Das Urteil fiel schon am 5. Februar, es ist aber erst am Montag bekanntgeworden.
Die zwei Produkte tragen das sogenannte RSPO-Siegel. Edeka verwies darauf, dass das Siegel vom Gericht nicht als irreführend eingestuft worden ist. "Gegenstand der Entscheidung war ausschließlich die Art und Weise der damaligen Darstellung auf unserer Website." Die Informationen seien nach Bekanntwerden der Kritik überarbeitet worden.
Das Gericht entschied, dass Edeka eine Margarine und ein Pflanzenfett nicht wie zuvor bewerben darf. Edeka hatte demnach online nicht ausreichend erklärt, warum die Produkte angeblich nachhaltig sind. Die Verpackungen wiesen einen Link zu einer Edeka-Website auf, deshalb war der Aspekt relevant.
"Supermärkte und Lebensmittelhersteller dürfen Produkte nicht pauschal als nachhaltig bewerben oder sich auf entsprechende Siegel verlassen", sagte Rauna Bindewald von Foodwatch laut Mitteilung./lkm/DP/jha
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