Genaue Förderbedingungen für Hybrid-Autos noch unklar

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Neuwagen bei der Auslieferung (Symbolbild).
- pixabay.com

BERLIN (dpa-AFX) - Wer zur Anschaffung eines sogenannten Plug-in-Hybridautos auf die neue Kaufprämie der Bundesregierung setzt, kann sich nicht unbedingt auf die Förderung verlassen. Unklar ist nach Angaben des Umweltministeriums nämlich noch, welche Bemessungsgrenze für einen wichtigen Richtwert gelten soll. Zuvor hatte die Zeitschrift "auto motor und sport" darüber berichtet.

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Hinweis

Förderung soll rückwirkend gelten

Plug-in-Hybride sind Autos, die sowohl mit Strom als auch mit Sprit fahren können. Umweltminister Carsten Schneider (SPD) hatte zu Wochenbeginn Details der neuen Förderung für Elektroautos vorgestellt. Auch für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit "Range Extender" soll es Geld geben. Range Extender sind kleine Verbrennungsmotoren, die die Reichweite von Elektroautos erhöhen.

Möglich ist für diese Autos eine Unterstützung zwischen 1.500 und 4.000 Euro vom Staat, je nach persönlichen Umständen und Fahrzeugart. Reine Elektroautos werden stärker unterstützt. Anträge werden wohl erst im Mai möglich werden, wenn die nötige Internet-Plattform steht. Die Förderung soll aber rückwirkend für Autos gelten, die ab Jahresanfang zugelassen wurden.

Manche Details werden noch erarbeitet

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VW Aktie 69,62 € -0,83%
BYD Aktie 7,859 € +1,56%
Tesla Aktie 399,83 $ -0,86%
Mercedes-Benz Aktie 40,68 € -0,20%
BMW Aktie 57,80 € +0,21%

Plug-in-Hybride und Autos mit Range Entender sind nur förderfähig, wenn sie nicht mehr als 60 Gramm Kohlendioxid (CO2) pro Kilometer ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern haben. Die Förderrichtlinie werde nun ausgearbeitet und solle bis Ende Februar fertig sein, erklärte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Zu den noch festzulegenden Details gehöre auch die Bemessungsgrenze für die elektrische Reichweite.

Testverfahren bildet verschiedene Fahrsituationen ab

Der CO2-Ausstoß von Fahrzeugen wird auf dem Prüfstand im sogenannten WLTP-Testverfahren ermittelt (Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure). Dabei gibt es verschiedene Kategorien, je nachdem, was erfasst wird. Unklar ist nun, ob der kombinierte Wert als Grundlage dienen soll. Dieser bildet der Zeitschrift zufolge auch längere Benziner-Fahrten zum Beispiel auf der Autobahn ab. Alternative wäre demnach der WLTP-Wert, der Emissionen im Stadtverkehr erfasst, wo Nutzer eher den schadstoffarmen Elektroantrieb nutzen dürften.

Die Obergrenze von 60 Gramm CO2 pro Kilometer dürfte leichter zu erreichen sein, wenn der Wert für den Stadtverkehr als Grundlage dient - damit wären also potenziell mehr Modelle förderfähig./hrz/DP/mis


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