"Das ist eine sehr hohe Hürde", sagt der Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Peter A. Gundermann von der Kanzlei TILP. Ein einfaches Versehen schade nicht, stellt der Rechtsexperte für Betroffene von Kartenmissbrauch klar.
Nach EU-Recht müssen Nutzerinnen und Nutzer von Zahlungsdiensten nicht autorisierte oder fehlerhafte Belastungen spätestens nach 13 Monaten anzeigen. Der EuGH sagte in seinem Urteil, dass das aber nichts daran ändere, dass Betroffene sofort handeln müssten, sobald sie von dem nicht autorisierten Zahlungsvorgang wissen.
Der Entscheidung liegt ein Fall in Frankreich zugrunde. Von dem Konto eines Kunden des französischen Fintechs Veracash seien über eineinhalb Monate täglich Abhebungen vorgenommen, die er nicht autorisiert habe, so die Angaben in der Mitteilung des Gerichts. Kurz davor hatte Veracash dem Kunden demnach eine neue Karte für Abhebungen und Zahlungen zugesandt. Der Kunde behauptete jedoch, die Karte nie erhalten zu haben - und verklagte den Anbieter auf Erstattung und Schadenersatz./vni/DP/he
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.