Bitcoin wird mindestens seit 2013 als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG behandelt, mit Haltefrist, wie beim Verkauf von Edelmetallen. Wer Bitcoin gezielt aus dieser Systematik herauslösen will, hat ein Problem mit Art. 3 GG. Der allgemeine Gleichheitssatz verbietet die…
Gegen eine Änderung spricht sich der FDP-Politiker Frank Schäffler aus. Er verweist auf den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Wer Bitcoin aus der bestehenden steuerlichen Systematik herauslösen wolle, brauche dafür einen besonderen sachlichen Grund. Eine reine Erhöhung der Steuereinnahmen genüge nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich nicht.
Schäffler sieht in der bestehenden Regelung einen wichtigen Grundsatz des Steuerrechts. Bitcoin werde seit 2013 als privates Veräußerungsgeschäft behandelt und stehe damit steuerlich auf einer Ebene mit Vermögenswerten wie Gold oder Silber. Eine Ungleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte sei aus seiner Sicht mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes nur schwer vereinbar.
Die FDP zählt seit Jahren zu den kryptofreundlichsten Parteien Deutschlands und setzt sich für den Erhalt der Haltefrist ein. Allerdings ist die Partei derzeit nicht mehr im Bundestag vertreten und kann auf die aktuelle Debatte keinen direkten Einfluss nehmen. Schäffler gehört seit Jahren zu den bekanntesten politischen Unterstützern von Bitcoin und spricht sich regelmäßig für innovationsfreundliche Rahmenbedingungen aus.
Unterstützung für den Erhalt der Haltefrist kommt derzeit vor allem aus den Reihen der Union und der AfD. Ob sich diese Position im weiteren politischen Prozess durchsetzen kann, bleibt allerdings offen. Die Diskussion über die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen dürfte die Politik daher auch in den kommenden Monaten weiter beschäftigen.
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