Die EU und Großbritannien hatten sich darauf verständigt, in der Fischerei den gegenseitigen Zugang zu Gewässern bis zum 30. Juni 2038 zu verlängern. Die ursprünglich 2026 auslaufenden Bestimmungen werden damit um zwölf Jahre verlängert. In Großbritannien ist das Thema ein Politikum. Die Kontrolle über die eigenen fischreichen Gewässer wiederzuerlangen, war eines der wichtigsten Argumente der Brexit-Befürworter.
Kraus sagte der Deutschen Presse-Agentur, Großbritannien hätte nach Auslaufen der Einigung den Zugang und das Fischen in der Ausschließlichen Wirtschaftszone weiter beschränken können. Das sei abgewandt worden. Die Ausschließliche Wirtschaftszone beginnt etwa 22 Kilometer hinter dem Festland; Staaten haben dort exklusive Nutzungsrechte.
Experte: Fangquoten entscheidend
Entscheidend ist Kraus zufolge, wie die Fangquoten künftig geregelt werden. Diese bestimmen, wie viele Fische von wem gefangen werden dürfen. Fragen seien etwa: "Nimmt die Fangquote der EU-Fischer weiter ab oder wird zum Beispiel der Ist-Zustand eingefroren?" Fischer in der EU hofften, dass sich die Quote nicht weiter verschlechtere, sagte Kraus.
Im bisherigen Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Großbritannien sind die Bedingungen enthalten, unter denen beide Seiten ihre individuellen Rechte zum Fischfang in ihren jeweiligen Gewässern festlegen können. Im Rahmen dieses Abkommens werden 25 Prozent der Fangmöglichkeiten der EU in den Gewässern Großbritanniens zwischen 2021 und 2026 schrittweise auf die Flotten des Vereinigten Königreichs übertragen./lkm/DP/zb
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