WASSERBURG (dpa-AFX) - Nach drei Jahren Schonzeit dürfen Bodenseefischer von 2027 an wieder Felchen fangen - allerdings unter strengeren Auflagen als früher. Das haben die Anrainerstaaten Bayern, Baden-Württemberg, Österreich, die Schweiz und Liechtenstein bei einer Sitzung der Internationalen Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei (IBKF) im bayerischen Wasserburg beschlossen./DP/jha/
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Ab 2027 ist Felchenfang am Bodensee wieder erlaubt.
Die Regelung gilt nach drei Jahren Schonzeit.
Anrainerstaaten beschlossen dies bei einer Konferenz.
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