In dem Prozess vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) geht es darum, unter welchen Voraussetzungen EU-Mitgliedsstaaten Länder als sogenannte sichere Herkunftsländer einstufen dürfen. Zwei Staatsangehörige aus Bangladesch zogen gegen die Ablehnung ihrer Asylanträge vor Gericht. Sie beanstanden die Liste Italiens, auf der ihr Herkunftsland steht.
Das mit dem Fall befasste italienische Gericht wandte sich an den EuGH, weil es Zweifel hat, ob die italienische Regelung rechtens ist. Die Entscheidung wird vor allem in Italien, aber auch von vielen anderen EU-Regierungen mit Spannung erwartet. Ministerpräsidentin Giorgia Meloni ist die erste europäische Regierungschefin, die in einem Nicht-EU-Land für viele Millionen Euro Lager finanziert hat. Das Urteil könnte auch für Deutschland wegweisend sein, weil es auch hier eine Liste sicherer Herkunftsstaaten gibt./vni/DP/zb
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