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EuGH bestätigt EU-Sanktionen gegen russische Großunternehmer

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Russische Geschäftsmänner sind mit ihren Klagen gegen das Einfrieren ihrer Vermögenswerte durch die EU infolge des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gescheitert. Die Richterinnen und Richter in Luxemburg wiesen Rechtsmittel von fünf Unternehmern, unter anderem Dmitri Pumpjanski und Dmitri Masepin, gegen erstinstanzliche Urteile des Gerichts der EU zurück. Mit der Entscheidung stellte der EuGH Grundsätze auf, die Sanktionsentscheidungen vereinfachen dürften.

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Ein Richterhammer (Symbolbild).
Quelle: - pexels.com:

Die Großunternehmer hatten sich gegen ihre Aufnahme in die EU-Sanktionsliste gewehrt, die die Mitgliedsstaaten 2022 nach Beginn des Krieges von Russland gegen die Ukraine wegen ihrer Führungs- oder Eigentümerpositionen in strategischen Sektoren der russischen Wirtschaft beschlossen hatten. Die Geschäftsleute hatten argumentiert, ihre Listung sei ungerechtfertigt, da sie keinen nachweisbaren Einfluss auf die russische Regierung hätten.

Kein Nachweis von Einfluss auf Russlands Regierung nötig

Der Gerichtshof urteilte laut Mitteilung, es reiche für Sanktionen aus, dass die Betroffenen eine bedeutende Rolle in Wirtschaftssektoren spielten, die wesentlich zur Finanzierung des russischen Staatshaushalts beitragen. Entscheidend sei ihr wirtschaftlicher Einfluss in den Sektoren - unabhängig von direkten Verbindungen zur russischen Regierung. "Aufgrund ihrer erheblichen Bedeutung für die russische Wirtschaft können solche Personen nämlich mittelbar die Finanzierung der destabilisierenden Handlungen gegen die Ukraine begünstigen", hieß es. Eine direkte Nähe zur russischen Regierung ist demnach keine Voraussetzung für die Verhängung von Sanktionen.

In der Vergangenheit wurden EU-Sanktionsbeschlüsse aber auch schon gerichtlich gekippt - etwa Beschlüsse von 2024 und 2025 gegen Pumpjanski. Das erstinstanzliche Gericht der EU sah keine ausreichenden Beweise dafür, dass er zum Zeitpunkt der Sanktionsverlängerungen noch als einflussreicher Geschäftsmann tätig war. Der Rat der Europäischen Union verhängte seitdem jedoch erneut Sanktionen.

Die Sanktionen der EU umfassen in der Regel Reisebeschränkungen, das Einfrieren von Vermögenswerten sowie das Verbot der Bereitstellung von Geldern oder anderen wirtschaftlichen Ressourcen./vni/DP/men

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