Flaggen vor dem EU-Parlament in Straßburg.
Quelle: - pixabay.com:
Google
dpa-AFX  |  aufrufe Aufrufe: 143

EU-Parlament stimmt für weniger Bürokratie bei Importen

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Das EU-Parlament will den bürokratischen Aufwand für die Einfuhr energieintensiver Güter wie Stahl und Dünger reduzieren. Die Abgeordneten stimmten in Brüssel für eine Änderung des sogenannten CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM). Es soll hiesige Unternehmen vor der Einfuhr günstiger energieintensiver Güter schützen, für die im Herkunftsland weniger strikte Klimavorgaben gelten.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
ARIVA Newsletter

Der Mechanismus soll nach dem Willen des Parlaments nur noch für Großimporteure greifen, wodurch etliche Unternehmen von den einhergehenden Berichtspflichten befreit würden. Die Mitgliedstaaten müssen der Änderung noch zustimmen. Vollständig in Kraft treten soll CBAM im kommenden Jahr.

50 Tonnen statt 150 Euro als Schwellenwert

Der Mechanismus ist eine Art CO2-Zoll: Er soll zum einen verhindern, dass Hersteller energieintensiver Güter ins Ausland abwandern. Andererseits soll er hiesige Unternehmen vor billigen Importen schützen und es für ausländische Hersteller attraktiv machen, klimafreundlich zu produzieren. Die Maßnahmen gehören zum EU-Projekt Omnibus, das Bürokratie abbauen soll.

Bisher soll für Einfuhren von Eisen, Stahl, Dünger, Aluminium oder Zement ab einem Wert von 150 Euro berichtet werden, in Zukunft soll diese Schwelle bei 50 Tonnen liegen. Damit werden dem Parlament zufolge rund 90 Prozent der Importeure befreit, vor allem Einzelpersonen, kleine und mittlere Unternehmen. Gleichzeitig würden aber 99 Prozent der CO2-Emissionen erfasst./jcf/DP/men

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend