dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 229

EU-Kommission will jährliche Pflichtinspektion älterer Autos

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Kommission will eine jährliche Pflichtinspektion für Autos einführen, die älter als zehn Jahre sind. Bevor der Vorschlag in Kraft treten kann, müssen auch das Europaparlament und die EU-Staaten zustimmen.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Flaggen vor dem EU-Parlament in Straßburg.
Quelle: - pixabay.com:

EU-Kommission hofft auf weniger Verkehrstote

Der Vorschlag sei eine Maßnahme, die die Zahl der Verkehrsunfälle und der Unfallopfer senken könne, hieß es von der EU-Kommission. Sie rechnet damit, dass die Einführung jährlicher Prüfungen von Pkw und Kleintransportern zu einem Prozent weniger Verkehrstoten und Verletzten führe.

Ältere Fahrzeuge seien pannenanfälliger, zudem hätten Studien gezeigt, dass sie häufiger in Unfälle verwickelt seien und einen höheren Anteil an Fahrzeugen mit hohem Schadstoffausstoß hätten, so die Brüsseler Behörde weiter.

"Da Autos für den weitaus größten Teil der Todesfälle verantwortlich sind, und selbst wenn technische Defekte nur einen relativ geringen Anteil an den Unfallursachen ausmachen, kann die jährliche Inspektion älterer Autos einen erheblichen Unterschied machen. Dies gilt insbesondere für die Sicherheit."

In Deutschland Hauptuntersuchung grundsätzlich alle zwei Jahre

In Deutschland müssen Fahrzeuge in der Regel alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung, unabhängig davon, wie alt ein Fahrzeug ist. Für Neuwagen steht die erste Inspektion erst nach 36 Monaten an. Wer die Frist für den Termin verpasst und sich nicht rechtzeitig eine neue Tüv-Plakette abholt, muss im Fall einer Fahrzeugkontrolle mit einem Bußgeld rechnen. In vielen EU-Staaten müssen ältere Autos bereits jährlich zur Inspektion./mjm/DP/stk

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend