EU-Kommission untersucht Booking.com wegen möglicher Verstöße gegen Verbraucherschutz und DSA-Regeln

finanznachrichten.de  | 
aufrufe Aufrufe: 46
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen
Die wehende Flagge der EU.
- ©unsplash.com

Die EU-Kommission ermittelt gegen Booking.com wegen Verdacht auf Verbraucherschutzverstöße, u. a. mangelnde Maßnahmen gegen Betrug und Phishing.

Die Europäische Kommission ermittelt gegen das Reiseportal Booking.com wegen möglicher Verstöße gegen Verbraucherschutzvorschriften gemäß dem Digital Services Act (DSA). Im Zentrum stehen unzureichende Maßnahmen gegen Online-Betrug, wie gefälschte Angebote und Phishing sowie der Schutz sensibler Nutzerdaten. Zudem prüft Brüssel, ob bezahlte Werbung in den Suchergebnissen transparent genug gekennzeichnet ist. Booking.com erklärte, uneingeschränkt mit den Behörden zusammenzuarbeiten.

Bitte hier klicken, um den vollständigen Artikel zu lesen.


Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login
Werte aus dem Artikel:
Booking Aktie 155,83 $ 0,00%
BOOKING HLDGS Aktie 15,90 € +1,27%
Knockout von Ing Markets Werbung

Passende Knock-Outs

Strategie Hebel
Steigender Kurs
Call
5
10
20
Fallender Kurs
Put
5
10
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000NB575S6 , DE000NB575P2 , DE000NB575N7 , DE000NB7MF16 , DE000NB7RKH4 . Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken der Produkte. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.
Warnung
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlage­strategien geeignet.

Ähnliche Artikel

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend

Weitere Vorteile:

  • Kursalarme
  • Watchlists & Musterdepots
  • Börsenspiele & Community-Forum
  • Historische Kurse im CSV-Format
  • News & Themen abonnieren