- EuGH prüft Zölle auf Zippo-Feuerzeuge erneut.
- Die erste Instanz hatte die Zölle für rechtswidrig erklärt.
- Zippo kann sich auf vier weitere Klagegründe stützen.
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Hintergrund ist ein ehemaliger Handelsstreit zwischen der EU und den Vereinigten Staaten. Zwischen 2018 und 2020 hatte US-Präsident Donald Trump in seiner ersten Amtszeit Zölle auf bestimmte Stahl- und Aluminiumprodukte einführen lassen. Als Antwort erhob die EU-Kommission zusätzliche Zölle von bis zu 20 Prozent auf einige Waren aus den USA. Im Oktober 2021 einigten sich beide Seiten darauf, den Streit vorläufig beizulegen.
Die Hersteller und Importeure des amerikanischen Feuerzeugs "Zippo" beanstandeten die Einführung der EU-Zölle. Zippo vertreibt den Angaben zufolge den Großteil seiner mechanischen Sturmfeuerzeuge in der Europäischen Union. Der Hersteller machte einen Verstoß gegen das Recht auf rechtliches Gehör nach der EU-Grundrechte-Charta geltend, weil die Kommission ihn nicht angehört habe.
Aus Luxemburg hieß es nun, Zippo könne sich nicht auf ein Recht auf Anhörung berufen, weil der EU-Rechtsakt zur Einführung der Zölle allgemein gelte. Auch das zugrunde liegende Gesetz verleihe Zippo kein solches Anhörungsrecht. Weil das Unternehmen seine Klage aber noch auf vier andere Gründe stützte und das Gericht in der ersten Instanz diese nicht geprüft hatte, verwies der EuGH den Fall an das EU-Gericht zurück./vni/DP/mis
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