EU beschließt endgültig neue Regeln für Gewässer-Schutz
BRÜSSEL (dpa-AFX) - Gewässer in der EU sollen künftig besser vor Chemikalien geschützt werden. Auch für sogenannte Ewigkeitschemikalien (PFAS) werden bestimmte Grenzwerte eingeführt. Nach den Mitgliedstaaten hat nun das Europäische Parlament final grünes Licht für das Vorhaben gegeben. Im September hatten sich Unterhändler des Parlaments und der EU-Staaten bereits darauf verständigt.
Neue Regeln gelten nach der Abstimmung künftig auch für bestimmte Schmerzmittel und Pestizide. Die Staaten müssen die Vorgaben bis Ende 2027 in nationales Recht umsetzen und haben dann bis 2039 Zeit, um die neuen Standards für Oberflächengewässer und Grundwasser zu erfüllen. Für manche Stoffe sollen die Vorgaben bereits ab 2033 eingehalten werden.
PFAS können sich in der Umwelt anreichern
PFAS - auch Ewigkeitschemikalien genannt - kommen nicht natürlich in der Umwelt vor und überdauern je nach Stoff extrem lange. Dabei können sie sich immer mehr anreichern. PFAS stehen unter anderem im Verdacht, Leberschäden sowie Nieren- und Hodenkrebs zu verursachen. Von PFAS sind auch deutsche Gewässer betroffen. Seit Januar müssen die EU-Staaten die PFAS-Gehalte im Trinkwasser systematisch überwachen, um neue europaweite Grenzwerte einzuhalten.
Für die Wirtschaft sind die PFAS-Chemikalien hingegen wichtig. Aufgrund ihrer einzigartigen Merkmale werden die Substanzen in einer großen Zahl vor allem in industriellen Produkten und Alltagsgegenständen verwendet - von Anoraks über Pfannen bis hin zu Kosmetik./wea/DP/stk
Hinweis:
ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen.
Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich
dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch
eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link
„Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für
diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.