ESG-Offenlegungspflichten: BaFin stimmt No-Action-Letter der EBA zu
Die Finanzaufsicht BaFin stimmt einem No-Action-Letter der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zu, mit dem die EBA vor allem kleine Institute entlastet. Die EBA gewährt darin einen Aufschub bei bestimmten ESG-Offenlegungspflichten. Die BaFin hat dazu am 24. September 2025 eine Aufsichtsmitteilung veröffentlicht. Sie stimmt darin Inhalt und Ausrichtung des EBA-Dokuments ausdrücklich zu und berücksichtigt es in ihrer Aufsichtspraxis.
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