EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Scout24 SE / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in der geltenden Fassung und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Scout24 SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 10.08.2026 / 15:38 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in der geltenden Fassung und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Im Zeitraum vom 3. August 2026 bis einschließlich 7. August 2026 hat die Scout24 SE insgesamt 145.000 Stück Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 31. Mai 2026 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in der geltenden Fassung und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 bekannt gemacht wurde.
Der Erwerb erfolgte ausschließlich über die Börsen oder über ein multilaterales Handelssystem im Sinne des § 2 Abs. 6 Börsengesetz durch ein von der Scout24 SE beauftragtes Kreditinstitut.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen zurückgekauft:
Rückkauftag
Aggregiertes Volumen in Stück
Gewichteter Durchschnittskurs
Handelsplattform(MIC Code)
03.08.2026
5.000
75,6167
XETA
04.08.2026
12.500
75,2214
XETA
05.08.2026
12.500
76,0098
XETA
06.08.2026
75.000
72,2059
XETA
06.08.2026
30.000
72,2175
CEUX
06.08.2026
5.000
72,2255
TQEX
07.08.2026
5.000
74,8504
XETA
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 1. Juni 2026 bis einschließlich 7. August 2026 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 1.153.523 Aktien.
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