Sie erwartet, dass anders als in der Vergangenheit mehr betriebliche Regelungen durch Sozialpläne, Abfindungen sowie Qualifizierungsangebote getroffen werden, statt Gerichte anzurufen. Gallner verwies darauf, dass gerade im Bereich Kündigungsschutz bereits eine Vielzahl von Urteilen vorliege, an denen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber orientieren könnten. Es gebe jedoch auch immer wieder Regelungen außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes, die geklärt werden müssten.
In fast jedem vierten Fall geht es um Kündigungen
Nach Angaben des Bundesarbeitsgerichts (BAG) gehen die Fälle, die in die höchste Arbeitsgerichtsinstanz gelangen, seit einiger Zeit zurück. Allerdings machten Auseinandersetzungen um Kündigungen oder befristete Arbeitsverhältnisse allein im vergangenen Jahr fast ein Viertel (23 Prozent) aller neuen Fälle aus.
Nach Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts gehe es in diesem Jahr erneut auch um die Besonderheiten von Arbeitsverhältnissen in kirchlichen Einrichtungen, so die Präsidentin. Fälle, unter anderem zu einer Kündigung nach Kirchenaustritt, würden voraussichtlich im Mai und September verhandelt, sagte Gallner.
In der Debatte um die Flexibilisierung der Arbeitszeit in Deutschland warnte die Gerichtspräsidentin davor, Ängste von Arbeitnehmern zu verstärken. Bei der Debatte um die Wochenarbeitszeit sollten deshalb nicht nur rechtliche Aspekte eine Rolle spielen.
Schutzstandards bei Arbeitszeiten
Gallner verwies darauf, dass der Acht-Stunden-Tag in Deutschland ein Politikum sei, weil er zu den großen Erfolgen der Gewerkschaftsbewegung gehöre, ebenso wie die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Es gebe Schutzstandards wie die tägliche Ruhezeit von elf Stunden. Eine 48-Stunden-Woche sei "dass absolute Maximum, was europarechtlich erlaubt ist". Generell sei das Arbeitszeitrecht stark durch Europarecht geprägt, nationale Spielräume seien nicht groß.
Nach Angaben des Gerichts kamen im vergangenen Jahr 1.064 Fälle an - 19 Prozent weniger als im Jahr davor. Sie wurden schneller bearbeitet
- insgesamt 1.185 Fälle wurden erledigt. Im Schnitt waren ein Drittel
der Kläger mit Revisionen und Rechtsbeschwerden vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt erfolgreich./rot/DP/jha
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.