BERLIN (dpa-AFX) - Für die Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Katharina Dröge, ist spätestens seit einer neuen Gerichtsentscheidung aus Berlin klar, dass die Zurückweisung von Asylsuchenden an den deutschen Landgrenzen enden muss. "Eine weitere Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat geurteilt, dass die Praxis der Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen rechtswidrig ist", sagt die Co-Vorsitzende.
Für dich zusammengefasst:
Drei Gerichte erklärten Asyl-Zurückweisungen für rechtswidrig.
Ein Mann aus Eritrea erhielt Recht auf Grenzübertritt.
Dobrindt intensivierte Grenzkontrollen ab Mai 2025.
Zuvor war die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet in einer weiteren gerichtlichen Eilentscheidung für rechtswidrig erklärt worden. Das Verwaltungsgericht Berlin gab dem Eilantrag eines Mannes aus Eritrea recht, der sich gegen die Zurückweisung an der deutsch-polnischen Grenze wehrte. Die Bundespolizei wurde verpflichtet, dem Mann aus Eritrea den Grenzübertritt zu gestatten. Ohne die Eilentscheidung drohten "schwere und unzumutbare" Nachteile für den Mann, der als psychisch erheblich belastet beschrieben wird, hieß es.
Im vergangenen Jahr war die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet erstmals von einem Gericht für rechtswidrig erklärt worden.
Dröge: Weitere Niederlage für Dobrindts Politik
"Diese Gerichtsentscheidung ist eine weitere Niederlage für die Politik von Alexander Dobrindt", sagt Dröge. Das müsse endlich Konsequenzen haben. Dass er einfach an den Zurückweisungen bei Grenzkontrollen festhalte, sei aus ihrer Sicht "eine unverschämte Missachtung der Justiz". Die Gerichtsentscheidungen als "Einzelfallentscheidungen" abzutun, sei mehr als ein durchschaubares Ablenkungsmanöver. Mit den Grenzkontrollen gefährde Dobrindt außerdem den Zusammenhalt in der Europäischen Union.
Dobrindt (CSU) hatte die von seiner Amtsvorgängerin Nancy Faeser (SPD) bereits auf alle deutschen Landgrenzen ausgeweiteten Grenzkontrollen im Mai 2025 intensiviert. Außerdem wies er die Bundespolizei an, auch Asylbewerber zurückzuweisen - mit Ausnahme von Kranken, Schwangeren und anderen Menschen, die besonderer Hilfe bedürfen./abc/DP/stw
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