- Ritter Sport geht gegen Wackers Haferriegel vor.
- Das Oberlandesgericht Stuttgart erhält die Berufung.
- Der Haferriegel wird vorübergehend aus dem Sortiment genommen.
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Bei der Urteilsverkündung hatte der Vorsitzende Richter Thomas Kochendörfer gesagt: "Wir haben die Klage abgewiesen, weil wir keine Markenverletzungen gesehen haben." Das Unternehmen hatte unter anderem auf Unterlassung gegen den Mannheimer Hersteller des Haferriegels geklagt.
Ritter Sport sieht Markenkollision
Der quadratische Riegel verletzt nach Ansicht von Ritter Sport die seit 1996 für den Hersteller markenrechtlich geschützte Verpackung. Die Form sei eine der bekanntesten Marken Deutschlands und zentrales Wiedererkennungsmerkmal, hatte dagegen Ritter Sport in der Unterlassungsklage hervorgehoben.
Die Schwaben argumentierten unter anderem, dass es sich bei Schokolade und Müsliriegeln um ähnliche Waren handle, die von der gleichen Zielgruppe zum selben Anlass gegessen würden. Daher befürchte Ritter Sport eine Markenkollision. Das Unternehmen hatte bereits während des Verfahrens am Landgericht Stuttgart angekündigt, eine Niederlage nicht zu akzeptieren und in diesem Falle weiter zu klagen.
Kunden konnten den quadratischen Haferriegel mit Kokos- oder Haselnussgeschmack zuletzt nicht mehr im Internet bestellen. Das Produkt wurde laut Gründer Matteo Wacker vorübergehend aus dem Sortiment genommen und durch einen klassischen länglichen Riegel ersetzt - mit dem Namen "Monnemer Klageriegel". Hintergrund ist die Sorge Wackers vor Schadenersatzforderungen. Falls der Streit mehrere Jahre dauern sollte, könne jeder verkaufte Riegel den möglichen Schadenersatz erhöhen, sagte er./jak/DP/mis
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